Liebe Gäste,
nach über einem halben Jahr Lockdown dürfen wir wieder öffnen – zumindest teilweise. Unter Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Bestimmungen, lädt unser Biergarten bei gutem Wetter wieder zum Verweilen an der Walkenmühle ein. Für Besuche in der Außengastronomie schreibt der Gesetzgeber einen negativen, maximal 48 Stunden alten, bestätigten Coronatest vor. Ausnahmen gelten für Genesene und vollständig Geimpfte. Ein Nachweis darüber ist zu erbringen.